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In Deutschland gibt es 16 Bundesländer, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die bundesdeutschen Länder sind aber eigentlich Staaten, denn sie haben bestimmte Rechte, die nicht nur einem Land zufallen, das Teil eines Bundes ist. Gleichzeitig sind sie aber eben auch Teil eines Bundes nämlich der Bundesrepublik Deutschland und dadurch ergibt sich diese Bezeichnung
Grundsätzlich haben die Länder in vielen Dingen unabhängig vom Bund Entscheidungsfreiheit, denn Deutschland ist föderal Organisiert. Das bedeutet, dass Entscheidungen in Deutschland auf zwei Ebenen getroffen werden, nämlich auf Bundesebene und auf Länderebene. Die Bundesebene kümmert sich dabei um Fragen, die ganz Deutschland betreffen und so wird Deutschland auch nach außen vertreten. Die Länder kümmern sich um Fragen, die eben die einzelnen Bundesländer betreffen. Sowohl im Bund als auch in den Ländern gibt es eigene Staatsorgane, die in Deutschland nach der Gewaltenteilung organisiert sind in Exekutive, Legislative und Judikative.

In den Bundesländern entscheiden die Länderparlamente über einzelne Gesetze ihres Landes. Durch diese Regelungen kommt es zu der so genannten Teilsouveränität der Bundesländer, denn sie sind in Teilen oder besser gesagt Teilaspekten eben souverän.

Das bringt natürlich auch einige Probleme mit sich. Zu denken ist hier zum Beispiel an die ungleichen Schulsysteme in den Bundesländern, die dazu führen, dass es kein bundeseinheitliches Abitur gibt oder die es möglich machen, dass zum Beispiel die Rechtschreibreform nur von Teilen der Bundesländer durchgeführt wird.

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